Allgemeine Geschäftsbedinungen der Asstech GmbH
§1
Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen von Waren und Zubehör sowie die damit verbundenen Dienstleistungen (einschliesslich Beratung,
Konfiguration und Support) der AssTech GmbH, Zürich, nachfolgend AssTech genannt, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2
Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der AssTech in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für
AssTech erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch erstellt. Sollten Sie in diesem Fall binnen 2 Wochen keine Auftragsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten,
sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
2.2 Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Fotos, Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.3 Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§3
Preise
3.1 Massgebend sind die von AssTech genannten Preise. Preisänderungen können in Abhängigkeit von Preisanpassungen
der Hersteller, grösseren Wechselkursschwankungen und Transportkosten monatlich erfolgen.
3.2 Die Preise verstehen sich inkl. 7.6% MwSt., zuzüglich allfällige Transportkosten.
§4
Liefer- und Leistungszeit
4.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angaben
bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch AssTech gelten unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der AssTech
durch Zulieferanten und Hersteller.
§5
Annahmeverzug
5.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die
Ware nicht abnehmen zu wollen, kann AssTech die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
AssTech ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen
Schadens vom Käufer zu fordern.
§6
Lieferung
6.1 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der
AssTech und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter
Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
6.2 AssTech ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für die Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§7
Versandkosten und Zahlungsbedingungen
7.1 Da AssTech die Preise knapp kalkulieret, sind die Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung anteilig gestaffelt. AssTech liefert
mit der Post oder mit privaten Lieferfirmen und im Normalfall auf Rechnung. Alle Sendungen werden transportversichert, so dass die Kunden kein Risiko
tragen für Verlust oder Beschädigung.
7.2 Die Versandkosten setzen sich zusammen aus den effektiven Transportkosten und einer wertabhängigen Pauschale für Rechnung und Verpackung.
Warenwert | Pauschale |
---|---|
unter CHF 50.- | CHF 12.- |
über CHF 50.- | CHF 8.- |
über CHF 100.- | CHF 5.- |
über CHF 250.- | CHF 0.- |
Nachnahme zuzüglich CHF 16.-
7.3 Alle Zahlungen sind nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung vorgegebenen Zahlungsfrist fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, tritt automatisch Zahlungsverzug ein.
7.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Checks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
7.5 Erforderliche Mahnungen werden automatisch mit Mahngebühren von CHF 25.-, CHF 40.- und CHF 80.- für die Mahnungen 1 bis 3 belastet. Bleibt danach die Rechnung weiterhin unbeglichen, wird eine ordentliche Betreibung eingeleitet.
7.6 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist AssTech auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
§8
Zahlungsmöglichkeiten
8.1 Zahlung per Rechnung und Einzahlungsschein/Banküberweisung innerhalb der angegebenen Frist rein netto, also ohne weitere Abzüge.
8.2 Barzahlung bei Abholung mit 3% Skonto.
8.3 Zahlung per Vorkasse auf unser Konto mit 5% Skonto.
§9
Garantie
9.1 Die Garantie nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
9.2 Die Garantiedauer beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte sowie bei unfachmännischem Fremdeingriff auf das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Garantierechte aus.
9.3 Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen.
9.4 Garantieansprüche gegen die AssTech stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§10
Retouren
10.1 Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde,
an die AssTech zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen,
Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Garantiefristen in Kraft. Die Garantie beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur
oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
§11
Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AssTech, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche
von AssTech erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit AssTech Forderungen gegenüber dem Kunden
in laufende Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).
11.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist die Weiterveräusserung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer entweder Barzahlung erhält oder gegenüber seinem Käufer den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wiederverkäufer erfüllt hat.
11.3 Die aus dem Wiederverkauf entstehende Forderung tritt der Kunde schon mit Vertragsschluss insgesamt an AssTech zur Sicherung ab. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Vorliegen anderer, gewichtiger Anhaltspunkte, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahe legen, ist AssTech berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen.
11.4 Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde AssTech unverzüglich zu unterrichten.
§12
Haftungsbeschränkung
12.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§13
Sonstige Haftung
13.1 AssTech haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von AssTech auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden
Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§14
Datenschutz
14.1 AssTech ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den
Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
14.2 Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§15
Gerichtsstand
15.1 Für alle sich aus einem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz von AssTech ausschliesslich
als Gerichtsstand. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten, gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar.