Allgemeine Geschäftsbedinungen der Asstech GmbH

§1

Geltung der Bedingungen
1.1  Die Lieferungen von Waren und Zubehör sowie die damit verbundenen Dienst­leistungen (einschliesslich Beratung, Konfiguration und Support) der AssTech GmbH, Zürich, nachfolgend AssTech genannt, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäfts­bedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäfts­bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§2

Angebot und Vertragsschluss
2.1  Die Angebote der AssTech in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für AssTech erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftrags­bestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Sollten Sie in diesem Fall binnen 2 Wochen keine Auftrags­bestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

2.2  Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Fotos, Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigen­schaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.3  Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§3

Preise
3.1  Massgebend sind die von AssTech genannten Preise. Preisänderungen können in Abhängigkeit von Preisanpassungen der Hersteller, grösseren Wechselkurs­schwankungen und Transport­kosten monatlich erfolgen.

3.2  Die Preise verstehen sich inkl. 7.6% MwSt., zuzüglich allfällige Transportkosten.

§4

Liefer- und Leistungszeit
4.1  Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angaben bestimmter Liefer­fristen und Liefer­termine durch AssTech gelten unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der AssTech durch Zulieferanten und Hersteller.

§5

Annahmeverzug
5.1  Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefer­gegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann AssTech die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadens­ersatz wegen Nichterfüllung verlangen. AssTech ist berechtigt, als Schadens­ersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§6

Lieferung
6.1  Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der AssTech und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

6.2  AssTech ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für die Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versand­kosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§7

Versandkosten und Zahlungsbedingungen
7.1  Da AssTech die Preise knapp kalkulieret, sind die Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung anteilig gestaffelt. AssTech liefert mit der Post oder mit privaten Lieferfirmen und im Normalfall auf Rechnung. Alle Sendungen werden transport­versichert, so dass die Kunden kein Risiko tragen für Verlust oder Beschädigung.

7.2  Die Versandkosten setzen sich zusammen aus den effektiven Transport­kosten und einer wert­abhängigen Pauschale für Rechnung und Verpackung.

Warenwert Pauschale 
unter CHF 50.- CHF 12.-
über CHF 50.- CHF 8.-
über CHF 100.- CHF 5.-
über CHF 250.- CHF 0.-

Nachnahme zuzüglich CHF 16.-

7.3  Alle Zahlungen sind nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung vorgegebenen Zahlungsfrist fällig. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, tritt automatisch Zahlungsverzug ein.

7.4  Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Checks werden nur erfüllungs­halber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

7.5  Erforderliche Mahnungen werden automatisch mit Mahngebühren von CHF 25.-, CHF 40.- und CHF 80.- für die Mahnungen 1 bis 3 belastet. Bleibt danach die Rechnung weiterhin unbeglichen, wird eine ordentliche Betreibung eingeleitet.

7.6  Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist AssTech auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurück­zutreten, die gelieferte Ware zurück­zuverlangen und Schadens­ersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

§8

Zahlungsmöglichkeiten
8.1  Zahlung per Rechnung und Einzahlungsschein/Banküberweisung innerhalb der angegebenen Frist rein netto, also ohne weitere Abzüge.

8.2  Barzahlung bei Abholung mit 3% Skonto.

8.3  Zahlung per Vorkasse auf unser Konto mit 5% Skonto.

§9

Garantie
9.1  Die Garantie nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

9.2  Die Garantiedauer beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungs­anweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs­materialien verwendet, die nicht den Original­spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte sowie bei unfach­männischem Fremd­eingriff auf das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Garantierechte aus.

9.3  Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Verbrauchs­material/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen.

9.4  Garantieansprüche gegen die AssTech stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§10

Retouren
10.1  Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die AssTech zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versand­kosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Garantie­fristen in Kraft. Die Garantie beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

§11

Eigentumsvorbehalt
11.1  Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AssTech, bis der Kunde sämtliche aus der Geschäfts­beziehung bestehenden Ansprüche von AssTech erfüllt hat. Der Eigentums­vorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit AssTech Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).

11.2  Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist die Weiterveräusserung nur Wieder­verkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wieder­verkäufer entweder Barzahlung erhält oder gegenüber seinem Käufer den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst dann auf den Käufer übergeht, wenn er seine Zahlungs­verpflichtung gegenüber dem Wiederverkäufer erfüllt hat.

11.3  Die aus dem Wiederverkauf entstehende Forderung tritt der Kunde schon mit Vertragsschluss insgesamt an AssTech zur Sicherung ab. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Vorliegen anderer, gewichtiger Anhaltspunkte, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahe legen, ist AssTech berechtigt, die Einziehungs­ermächtigung des Kunden zu widerrufen.

11.4  Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde AssTech unverzüglich zu unterrichten.

§12

Haftungsbeschränkung
12.1  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertrags­verletzung, aus Verschulden bei Vertrags­schluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungs­gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§13

Sonstige Haftung
13.1  AssTech haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von AssTech auf den vertrags­typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungs­regelungen gelten entsprechend auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§14

Datenschutz
14.1  AssTech ist berechtigt, die bezüglich der Geschäfts­verbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundes­datenschutz­gesetzes zu verarbeiten.

14.2  Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§15

Gerichtsstand
15.1  Für alle sich aus einem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz von AssTech ausschliesslich als Gerichtsstand. Das Rechts­verhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

15.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten, gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar.

Zürich, 15. Juli 2007